Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Der Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Altvater, Dr. Christina Wörmann, Hagen-Tassilo Rudolph, Felix Hoffmann, als Hautarztzentrum Bremen-Süd.


§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen Arzt und Patienten, bzw. zwischen Arztpraxis und Patienten.

(2) Arzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch die Berufsausübungsgemeinschaft der Praxis und die angestellten Ärzte, die im Auftrag der Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.

(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten* abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.


§ 2 Rechtsverhältnis


Die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.


§ 3 Ärztliche Dokumentation und Datenschutz


(1) Die ärztliche Dokumentation ist Eigentum des Arztes.


(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die ärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht.


(3) Abweichend von Abs.2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen an einem vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegend Interessen des Arztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden. Der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren.


(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelung, insbesondere der Bestimmung über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.


§ 4 Ausfallhonorar


(1) Die Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten freigehalten.


(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Praxis rechtzeitig über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen:


Bei allgemeinen Beratungsterminen mindestens 24 Stunden vorher, bei allen anderen Terminen, insbesondere Badetermine, OP-Terminen und Terminen für medizinische Wahlleistungen, mindestens 48 Stunden vorher, da diese Termine nicht in kurzer Zeit wieder besetzt werden können.
Die Zeit bezieht sich auf Werktage. Liegen die Termine auf einem Montag dann müssen die Termine entsprechend vor dem Wochenende abgesagt werden.

(3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Arzt einen angemessenen Betrag als Schadensersatz zu bezahlen. Die Ausfallhonorare richten sich nach der Art der vereinbarten Behandlung:


Folgende Ausfallhonorare werden vereinbart:
Allgemeine Behandlung: 30 €
Badetherapie: 30 €
Operationen bis zu einer Viertelstunde Dauer: 50€

Operationen bis zu einer halben Stunde Dauer: 70€

Medizinische Wahlleistungen: 50 % des vereinbarten Behandlungspreises


(4) Absagen sind telefonisch, ggf. per Anrufbeantworter vorzunehmen. Falls dies dem Patienten nicht möglich ist, ist eine Absage per Email an oder per Fax vorzunehmen.
Der Verweis darauf, die Praxis sei telefonisch oder im Falle des Nichterreichens per Email
nicht erreichbar gewesen, dient nicht zur Entschuldigung für eine nicht rechtzeitig
abgegebene Absage.

(5) Der Schadensersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet und nachweislich an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war. Dieses ist innerhalb von 7 Werktagen nachzuweisen.

(6) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Arzt / der Berufsausübungsgemeinschaft kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist.


(7) Der entsprechende Schadensersatz ist spätestens nach der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Zahlung fällig.


§ 5 Zahlungsregelungen


Für Behandlungen für privatärztliche Leistungen und medizinische Wahlleistungen:


(1) Für die Durchführung dieser medizinischen Leistungen erhält die Praxis ein Honorar, basierend auf einer GOÄ-Rechnung.


(2) Das Honorar ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Patient wird darauf hingewiesen, dass das Honorar in voller Höhe auch in dem Fall zu zahlen ist, wenn eine private Krankenversicherung, der Beihilfeträger oder andere Kostenträger das Honorar nicht in voller Höher erstatten. Die vorherige Abklärung der Übernahme der Behandlungskosten wird dem Patienten empfohlen.


(3) Erziehungsberechtigte treten den Forderungen gegen ihre Kinder bei.


(4) Bei medizinischen Wahlleistungen wird der Patient vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten informiert.

(5) Die Zahlung der Behandlungskosten bei medizinischen Wahlleistungen wird spätestens mit Ende der Behandlungseinheit fällig.


§ 6 Abtretungsverbot


Die Abtretung von rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Arzt dieser nicht vorher zustimmt.


§ 7 Haftungsbeschränkung


(1) Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, Verlust von Geld oder Wertsachen haftet die Praxis nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Garderobe des Patienten wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Foto-, Video- und Tonaufnahmen; Smart Glasses

(1) Zum Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte der Patienten und Mitarbeiter sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit der Behandlung sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten der Praxis ohne vorherige Zustimmung der Praxis und der jeweils von der Aufnahme betroffenen Personen nicht gestattet.

(2) Dies gilt insbesondere für Aufnahmen mittels Smartphones, Smart Glasses (z. B. Ray-Ban Meta Smart Glasses), sonstiger Wearables sowie vergleichbarer Geräte mit Kamera-, Mikrofon-, Aufnahme-, Übertragungs- oder Livestreamfunktion.

(3) Smart Glasses und vergleichbare am Körper getragene Geräte, die zur Bild-, Video- oder Tonaufnahme oder zur Übertragung solcher Daten geeignet sind, sind vor Beginn einer Untersuchung oder Behandlung abzulegen und sicher zu verstauen. Die Praxis kann das Ablegen solcher Geräte auch in anderen Bereichen der Praxis verlangen, soweit dies zum Schutz der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte anderer Patienten oder der Mitarbeiter erforderlich ist.

(4) Ausnahmen können insbesondere dann zugelassen werden, wenn ein entsprechendes Gerät aus medizinischen Gründen oder als behinderungsbedingtes Hilfsmittel benötigt wird. Die Nutzung ist vor Beginn der Untersuchung oder Behandlung mit der Praxis abzustimmen. Aufnahme- und Übertragungsfunktionen dürfen dabei nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Praxis und sämtlicher betroffener Personen genutzt werden.

(5) Bei einem Verstoß kann die Praxis die sofortige Beendigung der Aufnahme sowie das Ablegen oder Verstauen des Gerätes verlangen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Gesetzliche Rechte der Praxis und der von einer Aufnahme betroffenen Personen bleiben unberührt.


§ 9 Schlussbestimmung


Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierfür unberührt.
Über Änderungen der Adresse und andere für die Abrechnung und die ärztliche Betreuung wichtiger Daten ist die Praxis rechtzeitig zu informieren.


Stand 12.08.2026


*Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für die männliche als auch weibliche Bezeichnungsform