Bade-Licht-Therapie bei Neurodermitis

Ab 1. Oktober 2020 ist die Bade-Licht-Therapie bei Neurodermitis/Atopischem Ekzem Kassenleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Unter der Email

können Sie uns speziell zu dieser Fragestellung um einen zeitnahen Termin bitten.

Bedingung ist ein gewisser Schweregrad der Erkrankung. Wenn dieser vorliegt, werden 35 Behandlungen in 10%iger Solelösung mit anschliessender UVB-Bestrahlungen genehmigt. Die Wirksamkeit dieser Therapie ist ausgesprochen gut und trägt dazu bei, den Gebrauch von Kortisonsalben zu reduzieren oder sogar zu vermeiden.

Sollten Sie unter einer mittelschweren oder schweren Neurodermitis leiden, melden Sie sich gerne für unsere Akut-Spezial-Sprechstunde an, damit wir den Therapieablauf erörtern können.

Ihr Team der Praxis Dr. Florian Altvater