Berufsdermatologie

Dr. Florian Altvater und Frau Dr. Wörmann sind Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Berufsdermatologie (ABD). Entsprechende regelmäßige Fortbildungen werden besucht.

Was sind berufsdermatologische Erkrankungen?

Berufskrankheiten (BK), die die Haut betreffen, stellen rund ein Viertel aller angezeigten Verdachtsfälle und sind damit von den BK am häufigsten. Sie werden in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung BK 5101 geführt. In über 90 % dieser Fälle handelt es sich um berufsbedingte Ekzemerkrankungen, wobei besonders die Hände betroffen sind.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen berufsbedingten Kontaktekzemen einerseits und berufsbedingten atopischen Ekzemen andererseits. Letztere können berufsbedingt zum ersten Mal auftreten oder aber berufsbedingt eine Verschlimmerung erfahren.

Bei den Kontaktekzemen wiederum muss man zwischen der häufigen toxisch-irritativen und der eher selteneren allergischen Form unterscheiden. Allergische Kontaktekzeme sind in der Regel durch Sensibilisierungen vom Spättyp (Typ-IV-Allergie) verursacht, selten durch Soforttyp-Reaktionen (Typ-I-Allergie).
Kumulativ-irritative Kontaktekzeme werden durch die direkte Einwirkung akut toxischer oder bei chronischem Kontakt toxisch wirkender Substanzen (z. B. Chemikalien, Lösungsmittel, Feuchtigkeit) ausgelöst.

Die Diagnostik erfolgt mit berufsspezifischen Testblöcken.

Durch die Einleitung von berufsgenossenschaftlichen §3-Maßnahmen kann fast allen Betroffenen mit den hierbei zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen geholfen werden, in ihrem Beruf zu verbleiben.

Die „neue“ BK 5103, Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung, ist seit dem 01.01.2015 in die Liste der Berufserkrankungen aufgenommen. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen begründete Verdachtsfälle zu melden, bei denen der Zusammenhang zwischen berufsbedingter UV-Belastung (z.B. bei Gartenarbeitern, Landwirten, Bauarbeitern, Kapitänen oder Seeleuten) und der Entstehung von Hautkrebs wahrscheinlich ist. Über eine medizinische Begutachtung wird dann über den Sachverhalt beschieden.

Dr. Florian Altvater und Frau Dr. Wörmann sind für Gutachten der BK 5103 und der BK 5101 als Sachverständigen-Gutachter für Unfallversicherungsträger tätig.

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