Verändertes Terminangebot ab 2027
Warum wir 2027 unser Terminangebot für Kassenpatientinnen und -patienten anpassen müssen
Zum 1. Januar 2027 tritt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft. Es koppelt die Vergütung ärztlicher Leistungen an die Einnahmenentwicklung der Krankenkassen – unabhängig davon, wie stark die tatsächlichen Kosten in unserer Praxis steigen. Für 2027 bis 2029 kommt eine zusätzliche pauschale Kürzung um einen Prozentpunkt hinzu.
Wie genau sich das auf unsere Praxis auswirkt, entscheidet sich über den sogenannten Honorarverteilungsmaßstab (HVM) unserer Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Entscheidung fällt voraussichtlich erst im Dezember 2026. Bis dahin können wir seriös nicht vorhersagen, ob unsere Einnahmen im GKV-Bereich um 15 Prozent oder um bis zu 40 Prozent sinken werden – die Bandbreite ist entsprechend groß.
Für unsere Terminvergabe bedeutet das neue Gesetzt aktuell:
- Notfälle behandeln wir auch weiterhin ohne Einschränkung.
- Laufende Behandlungen führen wir fort.
- Neue, nicht dringliche Termine für GKV-Versicherte vergeben wir bis auf Weiteres nur eingeschränkt.
Sobald der HVM 2027 feststeht, informieren wir Sie hier über den weiteren Umfang unseres Angebots.
Diese Maßnahme ist keine Entscheidung gegen unsere Patientinnen und Patienten, sondern eine Reaktion auf gesetzliche Rahmenbedingungen, die wir nicht beeinflussen können. Wir bedauern die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Stand: Juli 2026 – Wir aktualisieren diese Information, sobald neue verlässliche Zahlen vorliegen.