Venenheilkunde

In der Phlebologischen Sprechstunde werden Patienten mit Venenerkrankungen und deren Folgezuständen behandelt.

Die Hauptkrankheitsbilder sind:

  • Krampfadern, von den kleinen Besenreisern bis zu Stammvarizen
  • chronisch venöse Insuffizienz
  • Lymphstauungen
  • Beingeschwüre (Ulcus cruris) und chronische Wunden
  • Lipödeme

Das Untersuchung- und Behandlungsspektrum umfasst:

  • Licht-Reflexions-Rheographie
  • Dopplersonographie
  • intermittierende apparative Lymphdrainage
  • wassergefilterte Infrarot A-Therapie zur Heilungsförderung von Beingeschwüren

Folgende konservative und operative Maßnahmen werden durchgeführt:

  • Entfernung von Seitenästen (Miniphlebexhairese)
  • Besenreiserbehandlung (Sklerosierung, Laserverödung)
  • Wundbehandlung

Entfernung von Seitenästen

Seitenäste von Krampfadern können über sogenannte Miniphlebexhairesen, kleinste Schnitte, über welche die Äderchen gefaßt und herausgezogen werden, entfernt werden. Das kosmetische Ergebnis ist sehr gut. Nach der Operation erfolgt eine Kompressionsbehandlung für ca. 10 – 14 Tage.

Das Verfahren wird an sichtbaren Seitenast-Krampfadern in örtlicher Betäubung durchgeführt. Die Kosten werden von privaten und Gesetzlichen Krankenversicherungen getragen.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie im Rahmen eines Termines.

Besenreiserbehandlung

Für die Behandlung von Besenreisern gibt es diverse Behandlungsmethoden. Die wohl bekannteste und auch in der Regel beste, ist die Verödungstherapie (Sklerosierung). Hierbei wird ein Medikament in die Besenreiserchen gespritzt, welches zu einer Entzündung und Verklebung der Venenwände führt.
In unserer Praxis werden Besenreiser, wenn es medizinisch sinnvoll ist,  auch mit dem Dioden-Laser oder KTP-Laser behandelt.
Welches Verfahren für den jeweiligen Patienten in Frage kommt, wird befundabhängig entschieden. In der Regel sind mehrere Sitzungen erforderlich, um alle Krampfadern erfolgreich zu behandeln.  

Da die Behandlung von Besenreisern als kosmetischer Eingriff gewertet wird, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Auch die meisten privaten Versicherer lehnen die Kostenübernahme ebenfalls ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie im Rahmen eines Termines.

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